Wir freuen uns auf euch
Convivendum heißt „miteinander leben“
Wir heißen euch herzlich willkommen auf unserer Website. Bei uns erleben Gäste aus Bleckede und Umgebung ein spannendes Programm und viele unterhaltsame Aktivitäten.
Im Vordergrund steht für uns zuverlässige, würdige und respektvolle ambulante Pflege daheim und ein warmes und lebensfrohes Miteinander in unserer Tagespflege. Mit uns erwarten euch viele wundervolle und herzliche Momente. Denn Convivendum heißt „miteinander leben“. Unser Ziel ist es, diesem Namen alle Ehre zu machen. Lernt uns kennen und überzeugt euch einfach selbst.
Susanne & Klaus Löffler
Ambulante Pflege
Zu Hause fühlt sich jeder am wohlsten!
Wir kommen zu euch nach Hause – mit einem aufgeschlossenen Team aus erfahrenen und geschulten Fachkräften der Alten- und Krankenpflege.
Dabei sind wir absichtlich mit Fahrzeugen unterwegs, die werbefrei sind, damit nicht jeder Nachbar sofort weiß, dass euch ein Pflegedienst versorgt.
Tagespflege
Ein warmes und lebensfrohes Miteinander
In unserer Tagespflege mitten in Bleckede heißen wir euch herzlich willkommen. Hier könnt ihr in Gemeinschaft den Tag verbringen, neue Kontakte knüpfen und euch gut aufgehoben fühlen.
Dabei bleibt euer Zuhause euer Lebensmittelpunkt. Wir begleiten euch durch den Tag und entlasten eure Angehörigen, damit sie auch Zeit für sich selbst finden.
Häufige Fragen
FAQ Tagespflege
Bei einem Pflegegrad 2 bis 5 habt ihr einen Anspruch darauf, eine Tagespflege zu besuchen.
Die Pflegekasse trägt die Kosten für die Tagespflege nur in zugelassenen Einrichtungen, mit denen sie einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Dabei werden die Aufwendungen für die Pflege, die soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung und die Fahrtkosten übernommen
Eine Anrechnung auf das Pflegegeld oder die Leistungen, die ein Pflegedienst zu Hause erbringt, erfolgt nicht. Eure Pflegekassen stellen für den Aufenthalt in der Tagespflege ein Extra-Budget für euch zur Verfügung. Bitte reicht rechtzeitig, am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei uns, den Antrag auf Tagespflege bei eurer Pflegekasse ein.
Bei Bedarf helfen wir euch gerne dabei.
Ja, wenn ihr z.B. gerne strickt, stickt, Bücher oder Zeitungen lest, bringt diese Dinge einfach mit!
Wir gestalten mit euch gemeinsam den Tag.
Ja! Bevor ihr uns das erste Mal besucht, müsst ihr eine ärztliche Bescheinigung mitbringen, dass ihr frei von Lungentuberkulose seid.
Ja, bitte bringt alle Medikamente mit, die ihr im Laufe des Tages zu euch nehmen müsst.
Die von euch auch zu Hause benutzten Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, wie z.B. Rollstuhl, Gehhilfen, Inkontinenzprodukte usw. bringt bitte ebenfalls mit.
Bei Inkontinenzprodukten solltet ihr, wie auch bei der persönlichen Kleidung, auf eine ausreichende Menge achten und ggf. zusätzliche Kleidung zum Wechseln mitbringen.
Wir holen euch gerne von zu Hause ab und bringen euch sicher wieder zurück. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Ihr könnt euch aber auch von einem eurer Angehörigen bringen und holen lassen.
Grundsätzlich können in unserer Tagespflege Gäste aller Pflegegrade betreut werden. Voraussetzung ist, dass ihr mit dem Rollstuhl, Gehwagen oder Gehstock mobil seid oder auch ohne Hilfe laufen könnt. Auch dann, wenn ihr euch einsam fühlt und ihr euch einer Gruppe Gleichaltriger anschließen möchtet, seid ihr bei Convivendum richtig.
Die Tagesprogramme bieten regelmäßig Gelegenheit, verlorene Fähigkeiten neu zu üben und ggf. zu festigen. Aktivierung und Mobilisation stehen im Vordergrund. Ruheräume bieten Rückzugsmöglichkeiten.
Ihr seid herzlich eingeladen, unsere Tagespflege bei einem persönlichen Besuch kennenzulernen und einen unverbindlichen „Schnuppertag“ zu vereinbaren.
FAQ ambulante Pflege
Zunächst dürfen Ärzte häusliche Krankenpflege für 14 Tage verordnen. Wenn es notwendig ist, können Folgeverordnungen auch für längere Zeiträume ausgestellt werden. Dies müssen die Ärzte auf der Verordnung begründen. Die Krankenkasse prüft, ob ein Pflegedienst beansprucht werden kann.
Wenn Hilfe bei der medizinischen Versorgung benötigt wird. Dafür stehen unsere Kontaktdaten zur Verfügung.
Sollte Hilfe bei der täglichen Pflege benötigt werden, gibt es bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad, der per Post zugesendet wird. Wir unterstützen gerne beim Beantragen. Der medizinische Dienst stellt über ein Begutachtungsverfahren den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Die Beauftragung für das Gutachten wird von der Pflegekasse übernommen. Per Post wird der Begutachtungstermin mitgeteilt.
Die Leistungen des Pflegedienstes sind vielseitig. Dem Pflegedienst steht ein Leistungskatalog zur Verfügung, aus dem individuelle Wünsche bedürfnisgerecht angepasst werden. Die Kosten ergeben sich aus den gewünschten Leistungen und den täglichen bzw. wöchentlichen gewünschten Einsätzen.
Jeder Pflegedienst ist unterschiedlich teuer. Deshalb lohnt sich ein Vergleich! Ein schriftliches Angebot nach Vorgaben der Pflegeversicherung wird von uns erstellt.
Pflegesachleistung kommt zustande, wenn das Angebot passt und unsere Hilfe gewünscht ist. Dann rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Voraussetzung ist, dass die Pflegekasse einen Pflegegrad bewilligt hat. Der finanzielle Zuschuss berechnet sich nach Pflegegrad 2 – 5 unterschiedlich. Sollten die Kosten der Leistung den Höchstbetrag übersteigen, ist diese Differenz selbst zu tragen.
Bei Pflegegeld zahlt die Pflegekasse dem Antragsteller monatlich einen Betrag aus. Damit die Pflege sichergestellt ist, verlangt die Krankenkasse regelmäßige Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst.
Kombinationsleistung ist eine Mischung aus Sachleistung und Pflegegeld und bietet sich an, wenn z.B. der Pflegedienst die Körperpflege unterstützen soll, der Rest von anderen Personen übernommen werden kann. Dabei bekommt die Pflegeperson anteiliges Pflegegeld weiterhin ausbezahlt.
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Er kann z. B. für Betreuung, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfe oder die Tagespflege eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge könnt ihr ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden; danach verfallen sie. Abgerechnet werden kann der Betrag nur über zugelassene Dienste.
Die Pflegekasse bezuschusst nach Antragstellung für Pflegebedürftige Möglichkeiten, den Wohnraum anzupassen. Dies sind z.B. Rollstuhlrampen, eine ebenerdige Dusche oder einen Treppenlifter.
Auch Pflegeverbrauchsmittel, wie Desinfektion oder Einmalhandschuhe, Bettunterlagen u.a., werden von den Krankenkassen monatlich bezuschusst.
Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen – etwa bei Urlaub oder Krankheit. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die notwendige Ersatzpflege, stundenweise oder für bis zu 8 Wochen im Jahr. Dafür gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, bei stundenweiser (unter 8 Stunden am Tag) läuft es voll weiter. Wir unterstützen euch gern – sprecht uns an.
Persönliche Beratung
Eure Individualität ist uns wichtig
Wir beraten euch gern und nehmen uns Zeit für eure Fragen und Wünsche. Gemeinsam finden wir heraus, welche Unterstützung zu euch und eurem Alltag passt. Dabei steht im Mittelpunkt, was euch wichtig ist und wobei ihr Hilfe benötigt.
Unser Ziel ist es, eure Selbstständigkeit und Lebensqualität so weit wie möglich zu erhalten. Ob ambulante Pflege oder Tagespflege: Wir besprechen mit euch und auf Wunsch auch mit euren Angehörigen, wie wir euch begleiten und euren Alltag erleichtern können.
| Ambulanter Pflegedienst | 05852 958776 |
| Tagespflege | 05852 9583762 |
| convivendum@t-online.de | |
| Büro | Montag – Freitag, 09:00 – 16:00 Uhr |
| Adresse | Breite Straße 43 21354 Bleckede Route in Google Maps |
| 24-Stunden-Rufbereitschaft | Unter einer Notrufnummer sind wir rund um die Uhr erreichbar. |