Geplante Änderungen der Pflegekasse & des PNoG ab 2027
Sehr geehrte Patientinnen, Patienten und Angehörige,
das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNoG) sieht tiefgreifende gesetzliche Änderungen in der häuslichen Pflege vor. Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hierbei um den aktuellen Kabinettsentwurf der Bundesregierung, der sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet und vom Bundestag noch nicht final beschlossen wurde. Dennoch sollten sich Betroffene bereits jetzt auf Kürzungen bei den Entlastungsleistungen einstellen.
Die wichtigsten geplanten Neuerungen auf einen Blick:
- Wegfall bei Pflegegrad 1: Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 €/Monat soll für Pflegegrad 1 komplett und ohne Bestandsschutz gestrichen werden.
- Ausschluss von Pflegediensten: Das neue „Sozialraumbudget“ (175 €/Monat ab Pflegegrad 2) darf nach aktuellem Stand ausdrücklich nicht mehr für die Hilfe durch ambulante Pflegedienste genutzt werden.
- Eingeschränkte Nutzung: Das Budget ist für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe und bestimmte Alltagsunterstützungen reserviert. Ungenutztes Geld verfällt streng am Monatsende.
- Strengere Einstufung: Höhere Sätze beim Pflegegeld im neuen Entlastungsbudget stehen deutlich verschärften Kriterien bei der Vergabe von Pflegegraden gegenüber.
Auch wenn das Gesetz noch nicht final verabschiedet ist, empfehlen wir eine rechtzeitige Überprüfung Ihrer Pflegesituation. Wir beraten Sie gern über bereits bekannte Änderungen.
Die Inhalte dieser Website entsprechen dem Stand von 2026. Sobald die neuen gesetzlichen Regelungen feststehen, werden wir die Informationen aktualisieren.