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Tagespflege

Wir freuen uns, dass ihr erwägt, Gäste in unserer Tagespflege zu werden. Ihr findet uns direkt im „Flecken“ von Bleckede und wir bieten euch dort eine wohnortnahe Versorgung an. Wir wollen als Begegnungsstätte soziale Kontakte fördern und intensivieren, sowie pflegende Angehörige und/oder andere Pflegepersonen entlasten.

Wenn ihr das Angebot der Tagespflege nutzt, ist euer Lebensmittelpunkt weiterhin in der eigenen Häuslichkeit. Die Tagespflege dient der Unterstützung und Sicherstellung der häuslichen Versorgung, z.B. durch die Entlastung eurer Angehöriger. Sie zielt insbesondere auf die Betreuung, die Tagesstrukturierung und auf die im Rahmen des Besuchs in der Einrichtung erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen ab.

Eine besondere Bedeutung bekommen die Treffen mit der jüngsten Generation, die in unserem Hause eine „Zwergenstube“ haben. 
Täglich wird in unserer Küche das Essen frisch zubereitet und der Kuchen zum Kaffee gebacken.

Zur Erleichterung der Vorbereitungen zu eurem Aufenthalt möchten wir euch gerne einige häufig gestellte Fragen im Vorfeld beantworten.

Unsere Pflegedienstleitung in der Tagespflege Silvia Schwarz

Wann habe ich Anspruch auf Tagespflege?

Grundsätzlich hat jeder Mensch den Anspruch, eine Tagespflege zu besuchen.
Bei einem Pflegegrad 2 bis 5 kann es Zuschüsse von der zuständigen Pflegekasse für euch geben.

Die Pflegekasse trägt die Kosten für die Tagespflege nur in zugelassenen Einrichtungen, mit denen sie einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Dabei werden die Aufwendungen für die Pflege, die soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung und die Fahrtkosten übernommen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € für Leistungen der Tagespflege verwenden.

Was passiert mit eurem Pflegegeld, wenn ihr in die Tagespflege kommt?

Eine Anrechnung auf das Pflegegeld oder den Leistungen, die ein Pflegedienst zu Hause erbringt, erfolgt nicht. Eure Pflegekasse stellt für den Aufenthalt in der Tagespflege einen extra Budget für euch zur Verfügung.

Bitte stellt rechtzeitig, am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei uns, den Antrag auf Tagespflege bei eurer Pflegekasse.

Bei Bedarf helfen wir euch gerne dabei.

Was übernimmt die Pflegekasse?

Die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung enthalten auch Kosten für zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Tagespflegegäste.

Die Pflegekassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Tagespflege und für den Transport der Pflegebedürftigen.
Aufgrund der Verhandlungen mit den Pflegekassen können sich die Kosten jährlich ändern.

Die Höhe der Leistungsbeträge der Pflegekassen ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad:

Pflegegrad 2
689 €/Monat
Pflegegrad 3
1298 €/Monat
Pflegegrad 4
1612 €/Monat
Pflegegrad 5
1995 €/Monat

Die Pflegekosten der Tagespflegegäste in den Pflegegraden 2 bis 5 werden von den Pflegekassen übernommen und werden nicht auf das Pflegegeld, welches pflegende Angehörige erhalten, angerechnet.

Unterkunft und Verpflegung, sowie die Pflegekosten des Pflegegrades 1 werden euch als Tagespflegegäste in Rechnung gestellt. Als Ausnahme gilt: Steht der Entlastungsbetrag von 125 € zur Verfügung, kann dieser ebenfalls dafür eingesetzt werden.

Zurzeit berechnen wir täglich:

* Aufgrund der Verhandlungen mit den Pflegekassen können sich die Kosten jährlich ändern.

PGPflege-Kosten Unterkunft Verpflegung
PG: 0
Pflege-Kosten : 44,67 €
Unterkunft : 16,00 €
Verpflegung: 5,18 €
PG: 1
Pflege-Kosten : 44,67 €
Unterkunft : 16,00 €
Verpflegung: 5,18 €
PG: 2
Pflege-Kosten : 56,56 €
Unterkunft : 16,00 €
Verpflegung: 5,18 €
PG: 3
Pflege-Kosten : 67,35 €
Unterkunft : 16,00 €
Verpflegung: 5,18 €
PG: 4
Pflege-Kosten : 78,16 €
Unterkunft : 16,00 €
Verpflegung: 5,18 €
PG: 5
Pflege-Kosten : 83,56 €
Unterkunft : 16,00 €
Verpflegung: 5,18 €

Die Fahrtkostenpauschale wird ebenfalls von der Pflegekasse übernommen und beträgt zurzeit:

Bis 10 Kilometer pro Fahrt: 5,69 €
Ab 10 Kilometer pro Fahrt: 8,12 €
Für den Transport mit dem Rollstuhl: 10,36 €